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   VG Köln, 04.04.2006 - 1 L 2056/05   

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VG Köln, 04.04.2006 - 1 L 2056/05 (https://dejure.org/2006,9939)
VG Köln, Entscheidung vom 04.04.2006 - 1 L 2056/05 (https://dejure.org/2006,9939)
VG Köln, Entscheidung vom 04. April 2006 - 1 L 2056/05 (https://dejure.org/2006,9939)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung der Regulierungsbehörde zur Erteilung einer vorläufigen höheren Entgeltgenehmigung ; Prinzip der Gewaltenteilung ; Anspruch auf Genehmigung eines nutzungsabhängigen Entgelts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus VG Köln, 04.04.2006 - 1 L 2056/05
    Da es insoweit auf eine Prognose für den Genehmigungszeitraum ankommt, ist in Anlehnung an die Rechtsprechung zu Prognosen im Planungsrecht vgl.: BVerwG, Urteil vom 06.12.1985, BVerwGE 72, 282 (286), und Urteil vom 05.12.1986, BVerwGE 75, 214 (234).
  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82

    Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche

    Auszug aus VG Köln, 04.04.2006 - 1 L 2056/05
    Da es insoweit auf eine Prognose für den Genehmigungszeitraum ankommt, ist in Anlehnung an die Rechtsprechung zu Prognosen im Planungsrecht vgl.: BVerwG, Urteil vom 06.12.1985, BVerwGE 72, 282 (286), und Urteil vom 05.12.1986, BVerwGE 75, 214 (234).
  • VG Köln, 15.05.2008 - 1 K 6817/05
    Auszug aus VG Köln, 04.04.2006 - 1 L 2056/05
    1) Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin für die Zeit vom 01.11.2005 bis zur Entscheidung im Verfahren 1 K 6817/05, längstens bis zum 30.11.2007, ein nutzungsabhängiges Entgelt für die Nutzung des Konzentratornetzes in Höhe von monatlich 0, 52 EUR pro 10 kbit/s vorläufig zu genehmigen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2000 - 13 B 2019/99

    Antrag auf einstweilige Anordnung der Vorlage eines Entgeltgenehmigungsantrags

    Auszug aus VG Köln, 04.04.2006 - 1 L 2056/05
    OVG NRW, Beschluss vom 05.07.2000 -13 B 2019/99- ; VG Köln, Beschlüsse vom 09.11.1999 -1 L 1213/99- und vom 03.08.2001 -1 L 1259/01- Dafür ist aber nichts ersichtlich.
  • VG Köln, 18.05.2005 - 1 L 3263/04

    Rückwirkung im Hauptsacheverfahren zu Lasten nachfragender Wettbewerber

    Auszug aus VG Köln, 04.04.2006 - 1 L 2056/05
    Denn die erkennende Kammer hat in ihrem entsprechenden Beschluss vom 18.05.2005 -1 L 3263/04- (Abdruck S. 9/10) nichts zur Berechtigung des Prognosewerts 55 kbit/s gesagt, sondern nur ausgeführt, es sei offen, ob mit der Antragstellerin von einer durchschnittlichen Breite von nur 36 kbit/s ausgegangen werden könne.
  • VG Köln, 16.12.2004 - 1 L 2739/04

    Erfolgsaussichten einer telekommunikationsrechtlichen Verpflichtungsklage auf

    Auszug aus VG Köln, 04.04.2006 - 1 L 2056/05
    Dafür fehlt das Rechtsschutzinteresse, da die Bestimmungen des § 35 Abs. 5 TKG über die Einschränkung der Rückwirkung von Entgeltgenehmigungen nicht für Zeiträume gelten, die vor dem Inkrafttreten des neuen TKG am 26.06.2004 liegen vgl. VG Köln, Beschluss vom 16.12.2004 -1 L 2739/04- .
  • VG Köln, 09.11.1999 - 1 L 1213/99

    Voraussetzungen für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes hinsichtlich der

    Auszug aus VG Köln, 04.04.2006 - 1 L 2056/05
    OVG NRW, Beschluss vom 05.07.2000 -13 B 2019/99- ; VG Köln, Beschlüsse vom 09.11.1999 -1 L 1213/99- und vom 03.08.2001 -1 L 1259/01- Dafür ist aber nichts ersichtlich.
  • VG Köln, 03.08.2001 - 1 L 1259/01

    Verpflichtung der DTAG Inkasso und Fakturierung von Mehrwertdiensten

    Auszug aus VG Köln, 04.04.2006 - 1 L 2056/05
    OVG NRW, Beschluss vom 05.07.2000 -13 B 2019/99- ; VG Köln, Beschlüsse vom 09.11.1999 -1 L 1213/99- und vom 03.08.2001 -1 L 1259/01- Dafür ist aber nichts ersichtlich.
  • BVerfG, 09.11.2006 - 1 BvR 675/06

    Zu den Anforderungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör an die Beurteilung des

    a) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 4. April 2006 - 1 L 2056/05 -,.

    c) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 4. Januar 2006 - 1 L 2056/05 -,.

  • VG Köln, 24.05.2007 - 1 K 3109/06

    Befugnis des Gerichts zum Erlass einer Zahlungsanordnung gegenüber der

    Auf Antrag der Beigeladenen erließ das erkennende Gericht mit Beschluss vom 4. April 2006 (Az. 1 L 2056/05) eine einstweilige Anordnung des Inhalts, dass die Bundesnetzagentur verpflichtet wurde, der Beigeladenen für die Zeit vom 1. November 2005 bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren, längstens bis zum 30. November 2007, ein nutzungsabhängiges Entgelt für die Nutzung des Konzentratornetzes in Höhe von 0, 52 EUR pro 10 kbit/s genutzter Bandbreite vorläufig zu genehmigen.

    Die Bundesnetzagentur ist aufgrund von § 35 Abs. 5 Satz 2 TKG und der einstweiligen gerichtlichen Anordnung vom 4. April 2006 - 1 L 2056/05 - zum Erlass der angefochtenen vorläufigen Entgeltgenehmigung berechtigt.

  • VG Köln, 28.04.2008 - 1 L 259/08

    Genehmigung eines Terminierungsentgelts für die Anrufzustellung im Mobilfunk;

    Sind - wie vorliegend - wirtschaftliche Nachteile zu befürchten, ist dies in der Regel nämlich nur dann anzunehmen, wenn es um existenzielle Belange geht, d.h. die Antragstellerin ohne Erlass der begehrten Anordnung in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet wäre, so die ständige Rechtsprechung der Kammer, u.a. Beschlüsse vom 04. April 2006 - 1 L 2056/05 - und vom 03. August 2001 - 1 L 1260/01 - vgl. auch Hess.VGH, Beschluss vom 09. Juni 1992 - 9 TG 2795/91 - NVwZ-RR 1993, 145 (146); OVG NRW; Beschluss vom 02. Juni 1992 - 19 B 358/92 - NWVBl.

    Die Kammer legt die Bestimmung jedoch in ständiger Rechtsprechung einschränkend dahingehend aus, dass keine Anordnung einer Zahlung durch das Gericht selbst erfolgen darf, sondern lediglich eine Verpflichtung der Regulierungsbehörde zur Erteilung einer vorläufigen höheren Entgeltgenehmigung in Betracht kommt, vgl. Beschlüsse der Kammer vom 31. Oktober 2005 und 19. Dezember 2005 - 1 L 1586/05 - sowie vom 04. April 2006 - 1 L 2056/05 -.

  • VG Köln, 20.12.2006 - 21 L 1413/06

    Anspruch auf Genehmigung einer Erhöhung der Entgelte für

    VG Köln, Beschluss vom 4. April 2006 -1 L 2056/05 - .

    Siehe zum Verfahren nach § 123 VwGO VG Köln, Beschluss vom 18. Mai 2005 - 1 L 3263/04 - ; Beschluss vom 4. April 2006 -1 L 2056/05 - .

  • VG Köln, 15.05.2008 - 1 K 6817/05
    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Verfahrensakte 1 L 2056/05 und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der BNetzA.
  • VG Köln, 27.03.2012 - 1 L 1875/11

    Verpflichtung der Bundesnetzagentur zur Zuteilung eines Blocks internationaler

    Sind - wie vorliegend - wirtschaftliche Nachteile zu befürchten, ist dies in der Regel nämlich nur dann anzunehmen, wenn es um existenzielle Belange geht, die Antragstellerin also ohne Erlass der begehrten Anordnung in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet wäre, so die ständige Rechtsprechung der Kammer, u.a. Beschlüsse vom 04. April 2006 - 1 L 2056/05 - und vom 03. August 2001 - 1 L 1260/01 - vgl. auch Hess.VGH, Beschluss vom 09. Juni 1992 - 9 TG 2795/91 - NVwZ-RR 1993, 145 (146); OVG NRW; Beschluss vom 02. Juni 1992 - 19 B 358/92 - NWVBl. 1993, 58.
  • VG Köln, 21.08.2007 - 1 L 911/07

    Genehmigung eines höheren monatlichen Entgeltes für die Überlassung eines Zugangs

    Die Kammer legt die Bestimmung jedoch einschränkend dahingehend aus, dass keine Anordnung einer Zahlung durch das Gericht selbst erfolgen darf, sondern lediglich eine Verpflichtung der Regulierungsbehörde zur Erteilung einer vorläufigen höheren Entgeltgenehmigung in Betracht kommt, vgl. Beschlüsse der Kammer vom 31. Oktober 2005 und 19. Dezember 2005 - 1 L 1586/05 - sowie vom 04. April 2006 - 1 L 2056/05 -.
  • VG Köln, 28.04.2008 - 1 L 277/08

    Genehmigungserteilung für die Erhebung von Verbindungsentgelte für die

    Die Kammer legt die Bestimmung jedoch einschränkend dahingehend aus, dass keine Anordnung einer Zahlung durch das Gericht selbst erfolgen darf, sondern lediglich eine Verpflichtung der Regulierungsbehörde zur Erteilung einer vorläufigen höheren Entgeltgenehmigung in Betracht kommt, vgl. Beschlüsse der Kammer vom 31. Oktober 2005 und 19. Dezember 2005 - 1 L 1586/05 - sowie vom 04. April 2006 - 1 L 2056/05 -.
  • VG Köln, 23.04.2007 - 1 L 1997/06
    Die Kammer legt die Bestimmung jedoch einschränkend dahingehend aus, dass keine Anordnung einer Zahlung durch das Gericht selbst erfolgen darf, sondern lediglich eine Verpflichtung der Regulierungsbehörde zur Erteilung einer vorläufigen höheren Entgeltgenehmigung in Betracht kommt, vgl. Beschlüsse der Kammer vom 31. Oktober 2005 und 19. Dezember 2005 - 1 L 1586/05 - sowie vom 04. April 2006 - 1 L 2056/05 -.
  • VG Köln, 13.07.2009 - 21 L 367/09

    Genehmigung eines höheren Entgeltes i.S.v. § 31 TKG durch die Bundesnetzagentur

    Dabei braucht vorliegend nicht entschieden zu werden, ob es sich bei dem Begehren der Antragstellerin um eine - wenn auch nur zeitweise - Vorwegnahme der Hauptsache handelt, so dass ein Anordnungsgrund nur dann gegeben ist, wenn im Falle des Unterbleibens der einstweiligen Anordnung schlechthin unzumutbare Nachteile für die Antragstellerin in Form einer Existenzgefährdung gegeben wären oder der Antragstellerin das höhere Entgelt offensichtlich zustünde, vgl. etwa VG Köln, Beschluss vom 04.04.2006 - 1 L 2056/05 - OVG NRW, Beschluss vom 05.07.2000 - 13 B 2019/99 -.
  • VG Köln, 08.08.2007 - 1 L 289/07

    Anspruch eines Telekommunikationsanbieters auf Genehmigung höherer

  • VG Köln, 20.06.2007 - 21 L 170/07

    Zulässigkeit der Anordnung der vorläufigen Zahlung eines beantragten höheren

  • VG Köln, 17.12.2007 - 21 L 1425/07

    Anordnung einer Zahlung nach § 35 Abs. 5 S. 2 Telekommunikationsgesetz (TKG)

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   VG Köln, 04.01.2006 - 1 L 2056/05   

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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 675/06

    Grundrechtsverletzung im Fall der Nichtentsprechung eines Antrags auf Beiladung

    b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 4. Januar 2006 - 1 L 2056/05 -.
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